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Finanzlexikon: market-maker

market-maker

Als Market-Maker, Marktpfleger oder auch Markmacher bezeichnet man einen Makler, dessen Hauptaufgabe in der Veröffentlichung verbindlicher An- ("bid") und Verkaufskurse ("ask") börsennotierter Handelsgegenstände besteht.

Der Market-Maker darf die von ihm gestellten Kurse ("quotes") bei fortlaufender Notierung jederzeit ändern. Auf Verlangen eines zugelassenen Marktteilnehmers ist der Market-Maker verpflichtet, zu diesen Kursen zu kaufen bzw. zu verkaufen.

Die Vergütung seiner Diensleistung besteht in der Spanne ("spread") zwischen An- und Verkaufskurs getätigter Umsätze.

Die Präsenz des Market-Makers fördert einen kontinuierlichen Handel und verbessert die Liquidität im jeweiligen Markt.

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